Häufige Fragen

Fristen, Kappungsgrenze, Ampel und Mietspiegel – kurz beantwortet.

Wann darf ich die Miete erhöhen?

Ein Erhöhungsverlangen ist frühestens 12 Monate nach Einzug oder nach der letzten Erhöhung möglich; wirksam wird die neue Miete frühestens 15 Monate danach. Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und in drei Jahren höchstens um 15 % steigen (Kappungsgrenze in Karlsruhe).

Wie lange hat der Mieter Zeit zuzustimmen?

Die Zustimmungsfrist läuft bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens. Stimmt der Mieter zu, gilt die neue Miete ab Beginn des dritten Monats nach Zugang.

Was bedeuten Grün, Gelb und Rot?

Die Ampel zeigt, wie stark die Miete gegenüber der aktuellen Miete steigt. Grün (bis 5 %): hohe Zustimmungswahrscheinlichkeit. Gelb (bis 10 %): moderate Mieterhöhung. Rot (über 10 %): deutliche Mieterhöhung. In jedem Fall liegt die Zielmiete höchstens bei der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel und innerhalb der Kappungsgrenze.

Welcher Mietspiegel wird verwendet?

Der qualifizierte Karlsruher Mietspiegel 2025 (Teil I Wohnungen), gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026, Datenstand April 2024. Die Werte stammen aus der Broschüre und dem Online-Rechner der Stadt Karlsruhe.

Gilt der Check auch für Staffel- oder Indexmiete?

Nein. Bei Staffel- oder Indexmiete ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen. Der Vorab-Check erkennt das und zeigt einen Stopp an. Einfamilienhäuser deckt der qualifizierte Teil des Mietspiegels nicht ab.

Warum nur Karlsruhe?

Wir rechnen ausschließlich mit vollständig digitalisierten, qualifizierten Mietspiegeln. Karlsruhe ist unsere Pilotstadt, weitere Städte folgen.

Brauche ich ein Konto?

Für den Vorab-Check nicht. Ein kostenloses Konto brauchen Sie erst, wenn Sie Ergebnisse speichern oder ein Schreiben erstellen möchten.

Ersetzt Mietmax24 eine Rechtsberatung?

Nein. Mietmax24 ordnet Ihre Angaben typisiert anhand des Mietspiegels ein. Für Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an einen Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

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