Der Karlsruher Mietspiegel 2025 einfach erklärt
Aktualisiert am 30.09.2026 · 1 Min. Lesezeit
Der Karlsruher Mietspiegel 2025 ist die zentrale Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete in Karlsruhe zu bestimmen. Hier das Wichtigste zu Aufbau und Anwendung.
Eckdaten
- Art: qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB (Teil I, Wohnungen)
- Gültig: 01.01.2025 bis 31.12.2026
- Datenstand: April 2024, ausgewertet wurden 6.256 Wohnungen
- Mietbegriff: Nettokaltmiete in Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat
- Herausgeber: Stadt Karlsruhe
Vier Faktoren bestimmen die Miete
- Baujahr des Gebäudes – sieben Klassen von „bis 1918“ bis „2008 bis April 2024“
- Wohnfläche – sechs Größenklassen
- Lage – fünf Klassen, ermittelt über einen Punktekatalog: Der Lagetyp ergibt sich aus der Adresse, dazu kommen Merkmale des Gebäudes und das Geschoss
- Ausstattung – fünf Klassen von „sehr einfach“ bis „hervorragend“, ebenfalls über Punkte (einschließlich energetischer Merkmale)
Spanne und Einordnung
Für jede Kombination nennt der Mietspiegel eine Spanne mit Unter- und Oberwert, rund 12,8 % unter und über dem rechnerischen Wert. Mietmax24 rechnet mit dem Oberwert der Spanne als ortsüblicher Vergleichsmiete. Je weiter oben in der Spanne die Zielmiete liegt, desto wichtiger ist es, die Einordnung mit konkreten Merkmalen der Wohnung zu begründen.
Wann der Mietspiegel nicht gilt
Nicht erfasst sind unter anderem Einfamilienhäuser (Teil II ist nicht qualifiziert), öffentlich geförderte Wohnungen, möblierter Wohnraum innerhalb der Vermieterwohnung, Wohnheime sowie Wohnungen, die erstmals nach April 2024 bezogen wurden.
Quelle
Broschüre und Online-Rechner veröffentlicht die Stadt Karlsruhe: Karlsruher Mietspiegel 2025 (PDF).
Ohne Tabellen blättern
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Dieser Beitrag erklärt die gesetzlichen Grundlagen allgemein. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.